Was kostet eine rechtliche Leistung?
Transparente Honorare statt Überraschungen: Pauschalen für planbare Leistungen, klare Stundensätze bei offenem Verlauf - und die Erstberatung um 150 € netto. Die endgültige Honorarvereinbarung treffen wir gemeinsam, vor Auftragserteilung.
Kaufvertrags-Rechner
Der Rechner liefert eine erste, unverbindliche Einschätzung der Größenordnung am Beispiel einer Kaufvertragsabwicklung. Die endgültige Honorarvereinbarung treffen wir gemeinsam - transparent und angepasst auf Ihr Anliegen.
Kaufpreis der Liegenschaft bzw. Wert des Vertragsgegenstands.
Je nach Vertragsgestaltung, Parteienzahl und besonderen Klauseln.
€ 4.313
- Honorar netto
- € 3.594
- 20 % USt
- € 719
- Honorar brutto
- € 4.313
Diese Berechnung dient der unverbindlichen ersten Orientierung und stellt kein Angebot dar. Das endgültige Honorar wird individuell vereinbart. Zusätzlich fallen USt sowie Barauslagen (z. B. Abgaben, Archivierungsgebühren, Beglaubigungskosten, etc.) an.
Tarif oder Vereinbarung
Anwaltskosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und dem Notariatstarifgesetz (NTG) - es sei denn, wir vereinbaren vorab ein abweichendes Abrechnungsmodell.
Pauschalen für Standardfälle
Kaufvertrag, Testament, Vorsorgevollmacht: Für planbare Leistungen nennen wir Ihnen gerne einen Pauschal- oder Prozentsatz vor der Beauftragung.
Stundensatz bei offenem Verlauf
Bei Verhandlungen und Streitfällen außerhalb von Gerichtsverfahren rechnen wir nach Aufwand ab - mit laufender Übersicht, damit Sie die Kosten jederzeit im Blick haben.
Kostenersatz im Prozess
Wer vor Gericht gewinnt, bekommt die tarifmäßigen Kosten im Regelfall von der Gegenseite ersetzt - das gehört in jede Prozessstrategie eingerechnet.
Was Mandanten zu den Kosten fragen.
Was kostet das Erstgespräch?
Die erste Kontaktaufnahme und eine kurze Ersteinschätzung, ob wir helfen können, sind kostenlos. Ein ausführliches Erstgespräch mit rechtlicher Beratung kostet 150 € netto (zzgl. USt) - den Preis bestätigen wir Ihnen vorab.
Wie verbindlich ist die Schätzung des Rechners?
Der Rechner liefert eine realistische Größenordnung auf Basis typischer Fälle. Verbindlich wird das Honorar erst mit der individuellen Vereinbarung.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
In vielen Fällen ja. Wir prüfen vor Beginn, ob Ihre Polizze den Fall deckt, und übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung - Sie wissen vorher, was Ihre Versicherung übernimmt.
Warum kein Fixpreis für jeden Fall?
Weil unklare Pauschalen unehrlich wären: Ein Vertragsstreit mit drei Verhandlungsrunden kostet mehr als ein Standardkaufvertrag - wir müssten dieses Risiko zu Ihrem Nachteil einpreisen. Wir nennen für planbare Leistungen Pauschalen und für offene Verläufe lieber klare Stundensätze mit laufender Abrechnung.
Honorar im Erstgespräch konkret besprechen.
Wir berechnen Ihren Fall individuell - transparent und vor Auftragserteilung.