Die GmbH ist die beliebteste Gesellschaftsform Österreichs - aus gutem Grund: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Struktur ist flexibel, und Banken wie Geschäftspartner kennen sie. Die Gründung selbst ist überschaubar; die Fehler passieren fast immer im Gesellschaftsvertrag.
Die Eckdaten
- Stammkapital: Mindestens 10.000 Euro, davon mindestens 5.000 Euro bar einzuzahlen - seit der Reform 2024 deutlich niedriger als früher.
- Notariatsakt: Der Gesellschaftsvertrag (bei Einpersonen-GmbH die Errichtungserklärung) braucht die Notariatsaktform.
- Firmenbuch: Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung beim Firmenbuchgericht.
- Geschäftsführung: Mindestens ein Geschäftsführer wird bestellt und im Firmenbuch eingetragen.
- Gewerbeberechtigung: Wer ein Gewerbe ausübt, braucht sie zusätzlich - die GmbH ersetzt sie nicht.
Als Alternative für Start-ups gibt es seit 2024 die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) mit vereinfachten Anteilsübertragungen und Mitarbeiterbeteiligung - ob sie besser passt als die klassische GmbH, ist eine Einzelfallfrage.
Der Gesellschaftsvertrag: Hier entscheidet sich alles
Das gesetzliche Grundgerüst regelt den Normalbetrieb - nicht den Konfliktfall. Wer mit Partnern gründet, sollte im Vertrag beantworten, was das Gesetz offenlässt: Was passiert, wenn ein Gesellschafter aussteigen will oder stirbt? Aufgriffsrechte und Bewertungsklauseln verhindern, dass plötzlich Fremde oder Erben am Tisch sitzen und über den Preis gestritten wird. Wie werden Patt-Situationen bei 50:50-Beteiligungen gelöst? Welche Geschäfte brauchen die Zustimmung aller? Diese Klauseln kosten bei der Gründung wenig - und ersparen später den teuersten Streit, den ein Unternehmen führen kann: den unter den eigenen Gesellschaftern.
Geschäftsführer: Organ mit persönlicher Verantwortung
Die Haftungsbeschränkung gilt für Gesellschafter - nicht uneingeschränkt für Geschäftsführer. Wer die Geschäfte führt, haftet der Gesellschaft für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes und kann bei verspäteter Insolvenzanmeldung, nicht abgeführten Abgaben oder Verstößen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr persönlich in Anspruch genommen werden. Dazu gehört auch Ordnung im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern: Verträge „mit sich selbst" und Entnahmen ohne Grundlage sind Klassiker vor Gericht.
Ablauf und Zeitrahmen
Vom ersten Beratungsgespräch über die Vertragserrichtung, den Notartermin, die Bankbestätigung über die Kapitaleinzahlung bis zur Firmenbucheintragung vergehen bei guter Vorbereitung wenige Wochen. Parallel dazu: steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Sozialversicherung der Geschäftsführer, Gewerbeanmeldung. Die Kosten setzen sich aus Notariats- und Anwaltskosten, Firmenbuchgebühren und dem einzuzahlenden Kapital zusammen - das Kapital ist dabei kein „verlorenes Geld", sondern Betriebsvermögen der neuen Gesellschaft.
Häufige Fragen
Reicht ein Mustervertrag aus dem Internet?
Für eine Einpersonen-GmbH ohne besondere Konstellation kann ein schlanker Standardvertrag genügen. Sobald mehrere Gesellschafter, Familienvermögen, Immobilien oder eine geplante Nachfolge im Spiel sind, wird der Mustervertrag zum Risiko: Er schweigt genau dort, wo es später teuer wird - bei Ausstieg, Bewertung, Vererbung und Streitbeilegung.
GmbH oder Einzelunternehmen - ab wann zahlt sich der Wechsel aus?
Die GmbH punktet mit Haftungsbeschränkung, klaren Strukturen für Partner und Nachfolge sowie steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ab entsprechender Gewinnhöhe; dafür kommen Gründungskosten, Buchhaltungspflichten und die Bilanzierung dazu. Die Entscheidung ist eine Rechen- und Risikofrage - wir klären sie gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung.